
Noch immer steht auch für Stapelfeld nicht fest, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ausfällt. Das Amt Siek hat dazu jetzt mitgeteilt, dass das Land Schleswig-Holstein ein Transparenzregister veröffentlicht hat, in dem der aufkommensneutrale Grundsteuerhebesatz für jede Gemeinde festgelegt ist. Demnach steigt in Stapelfeld der Hebesatz für die Grundsteuer A, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anfällt, von 260 % auf 263 %, der Hebesatz für die Grundsteuer B, die für Grundstücke zu zahlen ist (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser), von 260 % auf 294 %.
Weil die Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes jedoch einzig und allein der jeweiligen Gemeinde obliegt, werden in Stapelfeld in erster Instanz der Finanzausschuss voraussichtlich in der Sitzung am Montag, 18. November 2024 über die Hebesätze entscheiden, abschließend dann die Gemeindevertretung voraussichtlich am Montag, 2. Dezember 2024. Diese können abweichende Messbeträge festlegen. Im 1. Quartal 2025 versendet dann das Amt Siek die neuen Grundsteuerbescheide.