Markierung der Fuß- und Radwegfurten

Nachdem im Juli 2024 die Fuß- und Radwegfurten entlang der Hauptstraße in Stapelfeld näher an die Fahrbahn verlegt wurden, um die Voraussetzungen für eine Freigabe des Radverkehrs in beiden Richtungen zu ermöglichen, wurden jetzt, rund acht Monate später, auch endlich die Markierungen auf der Fahrbahn angepasst. Verändert wurden die Überfurten in der Reinbeker Straße und im Stormarnring. Die Praxis zeigt, dass speziell die Einsicht in die Reinbeker Straße aus nordwestlicher Richtung jetzt schwieriger ist, nach Meinung der Straßenverkehrsbehörde vom Kreis Stormarn ist es aber unter den vorhandenen Rahmenbedingungen die beste Lösung.

Zusätzlich weisen jetzt in Fahrtrichtung Rad- und Fußgänger-Piktogramme darauf hin, dass der Weg widmungsrechtlich ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ist. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. In Gegenrichtung erfolgt die Freigabe durch „Radfahrer frei“-Schilder, so dass in Gegenrichtung die Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen und dem Fußverkehr untergeordnet sind. Die Freigabe in Gegenrichtung ist nicht üblich und nur möglich, weil das Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße so hoch ist.

An den Ortsein- und Ortsausgängen in der Hauptstraße wurden zudem Querungsstellen für Radfahrer eingerichtet. Sie dürfen außer- wie innerorts auch auf der Fahrbahn fahren, können aber dort vom Fuß- und Radweg auf die Fahrbahn wechseln und umgekehrt.

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