Grundsteuer-Daueraufträge bitte stoppen

Update: Obwohl der Grundsteuerhebesatz in Stapelfeld – wie inzwischen auch vom Amt Siek bestätigt – bei der Grundsteuer A (für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (u. A. für Grundstücke mit Wohnbebauung) unverändert bei 260% bleibt, ändert sich durch die geänderten Grundsteuermessbeträge für viele Grundstücke die Grundsteuer in 2025. In diesem Zusammenhang bittet das Amt Siek, mögliche Daueraufträge zu stoppen und auf die neuen Grundsteuerbescheide zu warten.

Das Amt Siek plant, die neuen Grundsteuerbescheide ab Ende Januar 2025 zu versenden.

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