
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat am Montagabend den neuen Grundsteuerhebesatz der Gemeinde beschlossen. Dieser bleibt demnach sowohl für die Grundsteuer A (für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) wie auch für die Grundsteuer B (u. A. für Grundstücke mit Wohnbebauung) unverändert bei 260%. Zusammen mit dem Grundsteuermessbetrag, der bereits im Sommer 2023 durch das Finanzamt Stormarn an die Grundeigentümer versendet wurde, setzt sich die neue, ab 2025 fällige Grundsteuer zusammen. Obwohl der Grundsteuerhebesatz unverändert bleibt, ändert sich durch die meist geänderten Grundsteuermessbeträge die fällige Grundsteuer in 2025.
Weiter berichtete Bürgermeister Martin Wesenberg über die Beiratssitzung Schmutzwasser Mitte November, wobei ein Simulationstool zur Vorbereitung von Regenwasser vorgestellt wurde, welches zur besseren Vorausplanung von Starkregenereignissen genutzt werden kann.
Weiter wurde in der Sitzung die Haushaltssatzung, der Ergebnis- und der Finanzplan und der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
In der Reinbeker Straße wird kein Verkehrsspiegel aufgestellt, um die Ausfahrt aus einer privaten Auffahrt zu erleichtern. Keine Mehrheit gab es für die Aufnahme von Klimaschutz-Standards in künftigen Bebauungsplänen. Darunter zählt ein Verbot von Schottergärten sowie die Verpflichtung, Carports und Garagen zu begrünen und nur heimische Hecken und Gehölze zu pflanzen.
Meines Wissens und im Protokoll nachzulesen ist das der Hebesatz Grundsteuer B von 260% auf 295% erhöht wurde, sogar noch ein 1% über der Empfehlung des Transparentregisters, das macht bei uns eine Erhöhung von 27 % des Jahresbeitrages aus
so steht es im Protokoll vom Montag.
wo ist der Fehler ?
Das ist die Vorlage, ein Protokoll liegt noch nicht vor. Für die Gemeinde Stapelfeld bleibt meines Wissens nach die Grundsteuer B 2025 unverändert bei 260 %.