
Für Stapelfeld gilt auch an diesem Jahreswechsel wieder eine Allgemeinverfügung zur Abbrennverordnung, wonach das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 in einem Umkreis von mindestens 300 m um brandgefährdete Objekte wie z. B. reetgedeckte Gebäude, Gebäude mit Weichdächern, Tankstellen, Baumbestand/Wälder, Landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen mit brennbarem Gut untersagt ist.
Durch die Erweiterung des Radius‘ von 200 m auf 300 m besteht damit fast für die gesamte Ortslage Stapelfeld an Silvester und Neujahr ein Abbrennverbot von Schwarzpulver Böllern, Batterien, Raketen, Römischen Lichtern, Leuchtfeuerwerk wie Vulkanen, Fontänen und aufsteigenden Fliegern.
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung stellen ein erhebliches Risiko für Leib und Leben der Bewohner dar und können deshalb mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung kann beim Amt Siek heruntergeladen werden.