
Alle Jahre wieder erinnert das Amt Siek an die Allgemeinverfügung Abbrennverbot für Stapelfeld. Während in vielen Teilen Deutschlands am 31. Dezember und 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 gezündet werden dürfen, ist dies in den meisten Teilen von Stapelfeld untersagt und kann mit Geldbußen bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.
Um die Brandgefahr zu minimieren und den Schutz der Bewohner zu gewährleisten, ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 300 Metern um u. a. reetgedeckte Gebäude und Tankstellen verboten. Dies betrifft unter anderem Gebäude in der Hauptstraße, Reinbeker Straße, Hinter der Schule und im Groot Redder. Durch den Umkreis von 300 Metern gilt das Abbrennverbot auch in anderen Straßen.