
Das Landgericht Lübeck hat am vergangenen Freitag entschieden, dass der 36-jährige Mann, der im vergangenen Jahr in Stapelfeld seine knapp zwei Jahre alte Tochter vor ein langsam fahrendes Auto vor der Kita geworfen haben soll, nicht ins Gefängnis oder die Psychiatrie eingewiesen wird. Dem Gericht zu Urteil hat der Mann in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt, sei aber nicht dauerhaft erkrankt. Das Kind wurde damals leicht verletzt.
Das Gericht hat dabei nicht darüber verhandelt, ob eine Straftat vorliegt, sondern geurteilt, ob der Täter schuldunfähig war. Dazu war auch ein Gutachter in den Prozess involviert. Weil es sich bei der Einweisung um einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, wird dies sehr sorgfältig geprüft. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich der Täter zum Zeitpunkt der Tat in einer psychischen Ausnahmesituation befand und deshalb für die Tat nicht belangt werden kann.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, so dass nun der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen muss. Der Vorfall hatte im Oktober 2025 für stundenlange Sperrungen in Stapelfeld gesorgt, weil Spuren gesichert werden mussten.