
In weiten Teilen von Stapelfeld gilt auch diesmal am Jahreswechsel ein allgemeines Böllerverbot. Im Umkreis von 300 m um z. B. Reetdachhäuser, die Tankstelle, die Bauernhöfe in der Hauptstraße, Reinbeker Straße und Am Ecksoll, das Besicherungsheizwerk und Wälder darf kein Feuerwerk der Kategorie F2 verbrannt werden. Dazu zählt das klassische Silvesterfeuerwerk wie Raketen, aber auch Böller und Batterien. Das Amt Siek erinnert in einer Allgemeinverfügung daran und an die Strafen von bis zu 50.000,- Euro: Amt Siek: Allgemeinverfügung Abbrennverbot 2025 | Amt Siek
In Stapelfeld gilt damit praktisch im gesamten Ort ein Böllerverbot. Lediglich in den Außenbereichen wie der alten Autobahnauffahrt, am Ende vom Schmiedeberg und in den Außenbereichen vom Lütten Damm ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 erlaubt.